Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich 20 % für nicht in Anspruch genommene Leistungen wie Wasser, Strom und Heizung.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer / Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen.
Bitte denken Sie daran, auch die nachfolgenden Gäste würden gerne die Zimmer so vorfinden wie Sie. Bei Verschmutzung
die über das normale Maß hinausgehen, übernehmen Sie die Kosten für die Reinigung, bzw. Ersatz.
Wenn Ihnen etwas kaputt geht, sagen Sie bitte Bescheid. Meist wird es (hoffentlich) nicht so tragisch sein. Aber wir müssen für die nachfolgenden Gäste für Ersatz sorgen.
Sie verpflichten sich, beim Verlassen des Hauses alle Fenster zu schließen und die Haustür abzuschließen.
Im Garten stehen für Sie Tisch und Stühle bereit. Bitte bringen Sie die Kissen immer wieder mit in den
Hausflur.
Der Grill darf benutzt werden.